Ratgeber · Wohnanlagenreinigung

Treppenhausreinigung: Wer ist eigentlich verantwortlich?

Saubere Treppenhäuser sind das Aushängeschild jeder Wohnanlage – aber wer muss eigentlich für die Reinigung sorgen? Die Antwort steht meist im Mietvertrag. Wir erklären die gängigen Regelungen und wann sich ein professioneller Reinigungsdienst lohnt.

Die gesetzliche Grundlage

Grundsätzlich ist der Vermieter beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft für den verkehrssicheren und ordnungsgemäßen Zustand der Gemeinschaftsflächen verantwortlich. Dazu zählen Treppenhäuser, Eingangsbereiche, Flure und Aufzüge.

Übertragung auf die Mieter: das „Kehrwoche"-Modell

Im Mietvertrag kann die Reinigung des Treppenhauses wirksam auf die Mieter übertragen werden – klassisch im wöchentlichen Wechsel. In der Praxis führt das häufig zu Konflikten: unterschiedliche Ansprüche an die Sauberkeit, Urlaubszeiten, vergessene Termine. Das Ergebnis kennt jede Hausverwaltung: Beschwerden und ein dauerhaft ungepflegter Eindruck.

Professionelle Reinigung über die Betriebskosten

Alternativ kann der Vermieter einen professionellen Reinigungsdienst beauftragen. Die Kosten sind in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar – für alle Parteien meist die entspannteste Lösung:

  • Verlässlichkeit: Die Reinigung erfolgt in festen Intervallen – unabhängig von Urlaub oder Krankheit einzelner Mieter.
  • Gleichbleibende Qualität: Professionelles Equipment und geschultes Personal sorgen für konstante Ergebnisse.
  • Weniger Konflikte: Keine Diskussionen mehr darüber, wer „dran war".
  • Werterhalt: Regelmäßige, gründliche Pflege erhält den Wert und das Erscheinungsbild der Immobilie langfristig.

Wann lohnt sich der Wechsel zum Profi?

Spätestens wenn Beschwerden über den Zustand der Gemeinschaftsflächen eingehen oder das Kehrwochen-System nicht mehr funktioniert, ist ein Reinigungsdienst die bessere Lösung. Saubere Wohnanlagen tragen maßgeblich zum Wohlbefinden der Bewohner bei – und ein gepflegtes Treppenhaus entscheidet über den ersten Eindruck bei Besichtigungen.

Fazit

Verantwortlich für die Treppenhausreinigung ist grundsätzlich der Eigentümer, sofern die Pflicht nicht wirksam im Mietvertrag auf Mieter übertragen wurde. Für Verwaltungen und Eigentümer in Hamburg ist ein professioneller Dienstleister oft der wirtschaftlichste Weg zu dauerhaft sauberen Gemeinschaftsflächen.

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